Das Land Schleswig-Holstein stellt über einen „Hilfsfonds zur Abdeckung sozialer Härten in der Corona-Krise“ bis zu drei Millionen Euro für Einrichtungen zur Verfügung, die die Ärmsten in der Gesellschaft unterstützen. Für den Kreis Ostholstein sind bis zu 166 000 Euro eingeplant.
Den Tafeln entstehen hohe zusätzliche Kosten
Die Corona-Pandemie stellt Tafeln und andere Einrichtungen, die beispielsweise Obdachlose oder soziale Härtefälle unterstützen, vor große Herausforderungen. „Viele Tafeln mussten zumindest zeitweise schließen, und es fallen vielfach zusätzliche Kosten an, um die Versorgung weiter aufrecht zu erhalten“, heißt es in einer Mitteilung aus der Verwaltung des Kreises Ostholstein.
So musste und muss mehr Geld aufgebracht werden für Mund-Nase-Bedeckungen, für die alternative Beschaffung von Lebensmitteln oder Fahrtkosten für Lieferdienste. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt diese Einrichtungen jetzt mit Hilfe des „Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere Obdachlose und Tafeln in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein“.
Geld für Lebensmittel oder medizinische Versorgung
Aus den Mitteln des Fonds können nach Angaben der Kreisverwaltung die erforderlichen Ausgaben für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung (durch Tafeln oder außerhalb von Tafeln) sowie für die Unterstützung in sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen geleistet werden. Dazu zähle auch die Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitswesen.
Bis zu 166 200 Euro seien für den Kreis Ostholstein vorgesehen. Antragsberechtigt sind den Angaben zufolge Vereine, Verbände oder sonstige rechtsfähige Organisationen, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind. Erstattet werden ab dem 15. März 2020 entstandene Auslagen, die zur Aufrechterhaltung des Hilfsangebots erforderlich sind. Ausgenommen davon sind investive Ausgaben etwa für den Fahrzeugerwerb.
Ansprechpartnerin beim Kreis Ostholstein für die Vergabe der Fördermittel ist Frau Schmetzer. Sie ist von Montag bis Donnerstag vormittags unter Telefon 045 21/788 519 oder per E-Mail an n.schmetzer@kreis-oh.de zu erreichen. Die vollständige Förderrichtlinie steht auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein (Suchbegriff „Fonds Tafeln“): www.schleswig-holstein.de.
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Von LN