892 nachgewiesene Covid-19-Erkrankungen im Kreis seit März, 255 aktuell positive Fälle. Auch in Ostholstein ist der Inzidenzwert, der Wert der in den vergangenen sieben Tagen positiv Getesteten, nun deutlich im kritischen Bereich und liegt Stand Montag, 21. Dezember, bei 71,3.
Darum hat der Kreis nun reagiert und am Montagabend eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Ab sofort ist das Betreten von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen ist untersagt. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind lediglich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Schulen tätig sind. Auch Personen, die weitergehende pädagogische Angebote erbringen oder Schüler begleiten, dürfen in die Gebäude. Allen anderen Personen ist das Betreten nur wegen triftiger Gründe und nach Absprache erlaubt.
In Einrichtungen, die der Kindertagesbetreuung dienen (Elementar, Krippe, Hort und Kindertagespflege), sollen alle erwachsenen Personen - und somit auch die pädagogischen Fachkräfte - eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und vorerst bis zum 10. Januar 2021.
Von LN