Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie Vermögenswerte beiseite geschafft und sich damit des Bankrotts schuldig gemacht hätten, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer am Donnerstag zur Begründung. Vom Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung sprachen die Richter die Schwestern sowie die ebenfalls angeklagte Mutter und einen Notar frei.
Die Schwestern waren 2016 vom Landgericht Lübeck wegen versuchter Steuerhinterziehung und Bankrotts zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2017 aufgehoben.