Grundsätzlich ist der Betrieb von Geräten und Maschinen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr untersagt. Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüberhinaus werktags nur von 9 bis 13 sowie 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Ab 1. April werden diese Zeiten ausgedehnt, in den Dorfschaften Gronenberg, Haffkrug, Klingberg, Scharbeutz und im Ortsteil Pönitz am See gelten dann sowohl eine verlängerte Nachtruhe (bis 8 Uhr) sowie eine zusätzliche Mittagsruhe (von 13 bis 15 Uhr). Während dieser Zeiten sind grundsätzlich auch die Ausübung lärmintensiver Tätigkeiten, der Betrieb von elektronischen Musikgeräten und Musikdarbietungen im Freien verboten. An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Handlungen verboten.
Die Regelungen über den Lärmschutz können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz (www.Gemeinde-Scharbeutz.de) unter der Rubrik „Was erledige ich wo“ eingesehen werden. Spezielle Lärmschutz-Flyer liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus.
Bei Fragen oder Anregungen bitte im Ordnungsamt melden. Für Auskünfte steht dort Michèl Soltmann unter Telefon 04503/ 7709-301 oder E-Mail Michel.Soltmann@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung.
LN