222 Unterschriften hatten die Senioren der Wohnanlage in der Hoffnung gesammelt, um mit einem Bürgerbegehren und anschließendem Bürgerentscheid die Zufahrt zu dem neuen Klein Rönnauer Baugebiet mit immerhin 50 Wohneinheiten zwischen ihren Häusern verhindern zu können. Zahlenmäßig hätten bereits 131 Unterschriften gereicht. Auch sonst stimmten Form und Fristen der Antragsteller. Was nicht mehr gegeben ist, ist eine alternative Zufahrt. Nach langen Verhandlungen gab es zwar eine mögliche Lösung, die über den Redder erfolgen sollte. Dann jedoch ordnete ein Fledermausgutachten den Redder als Hauptflugroute ein und schob dieser Möglichkeit einen Riegel vor.
In seiner Unzulässigkeits-Begründung verweist Uwe Stamer von der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg auf die naturschutzrechtlichen Gründe, die einer zweiten Zufahrt über den Redder entgegenstehen.
Eine alternative Erschließung wäre nur möglich, wenn eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen erwirkt werden könne. Das aber sei nicht absehbar und könne nicht Grundlage einer Planung sein, so Stamer, der andere Zuwegungen zum Baugebiet wegen straßenrechtlicher Vorschriften nicht als mögliche Alternativen sieht. Auch kritisierte er, dass den Bürgern mit der Zulassung der Frage signalisiert würde, über eine realistische Frage abstimmen zu dürfen. Das jedoch sehe er nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Planung zu einer Verhinderungsplanung werden würde, sei deutlich höher einzuschätzen.
„Wir geben nicht kampflos auf und haben noch einige Pfeile im Köcher“, sagte Anwohner Karl-Heinz Körting nach der Sitzung der Klein Rönnauer Gemeindevertretung. Ihm schloss sich Melanie Ziske, eine der Initiatoren des Bürgerbegehrens, an. „Wir werden uns anwaltlichen Beistand suchen, der ausloten soll, welche Chancen wir für einen Kompromiss haben“, so Ziske. Auch wenn der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan mit Ablauf des 9. Aprils 2018 nicht mehr durch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid angreifbar ist, hat die Initiative bis zum 17. April die Gelegenheit, gegen die „Unzulässigkeitsfeststellung“ Widerspruch einzulegen.
Die Gemeindevertreter indes votierten in ihrer Sitzung am Mittwoch einstimmig für einen städtebaulichen Vertrag, den Gemeinde und der Grundstückseigentümer Falko Mumme schließen wollen. Über den genauen Inhalt verrieten sie auch auf Nachfrage nichts. Nach der Sitzung aber ließ Falko Mumme durchblicken, auch nicht glücklich über die derzeitige Situation zu sein: „Ich hätte auch lieber eine zweite Zufahrt gehabt. Man will doch Ruhe mit den Leuten haben.“
ALärmschutzwall: Ebenfalls einstimmig votierten die Gemeindevertreter für eine Erneuerung des Lärmschutzwalls am Haus Rönnau. Gewählt wurde dabei eine Variante aus Stahl, die für rund 63000 Euro angeboten wurde. Halten soll diese Konstruktion, die mit Erde verfüllt wird, mindestens 60 Jahre. Ingenieurin Elke Kistenmacher soll nun prüfen, ob diese Variante machbar ist und ob dafür ein Bauantrag gestellt werden muss. Keine Hoffnung machte Bürgermeister Dietrich Herms den Anwohnern, die sich eine Öffnung des derzeit gesperrten Durchgangs wünschen.
ASeeweg: Auch den Auftrag für die Sanierung des Seeweges, dessen Gehweg teilweise durch Baumwurzeln von Bäumen auf Privatgrundstücken beschädigt wurde, fassten die Gemeindevertreter einstimmig. Sie soll 242000 Euro kosten.
Von Petra Dreu