Anderen Menschen uneigennützig helfen und dafür indirekt zur Kasse gebeten werden? Das scheint zunächst absurd. Doch der Oldesloer Hans-Ulrich Raab weiß ein Lied davon zu singen. Der ehrenamtlich tätige Senior-Trainer hat beim Be- und Entladen seines Pkw vor Veranstaltungen schon des Öfteren Knöllchen bekommen.
Die mitunter sperrigen Materialien, die er etwa für die Kinder-Uni benötigt, vermag der Rentner beim besten Willen nicht von weither heranzuschleppen. Umso größer war sein Frust über die Bußgeldbescheide, hinter seinem Scheibenwischer steckten. Wie die LN berichteten, hatte er gar ins Kalkül gezogen, sein Ehrenamt demonstrativ hinzuschmeißen. Bürgermeister Jörg Lembke konnte ihn noch einmal umstimmen.
Löst die Brötchentaste das Problem?
Das Parkproblem war auch kürzlich bei der Jubiläumsfeier der Senior-Trainer Thema. Bürgermeister Jörg Lembke nahm in seiner Festrede darauf Bezug. „Ich verstehe den Ärger, kann aber nichts versprechen. Es ist nicht einfach, es für alle gerecht zu gestalten. Denn in der Stadt sind überall Ehrenamtliche tätig“, erklärte er und verwies darauf, dass in absehbarer Zeit auch neue Parkautomaten aufgestellt werden sollen, die mit der so genannten Brötchentaste für Kurzparker ausgestattet sind.
Senior-Trainer verweist auf Flensburg
Hans-Ulrich Raab hat aber unterdessen seine Fühler ausgestreckt und sich mit anderen Senior-Trainern in Schleswig-Holstein kurzgeschlossen, die in ihren Heimatorten ähnliche Probleme hatten. Dabei stellte er fest, dass Ehrenamtliche auch in der Stadt Flensburg betroffen waren. Dort gibt es eine spezielle Richtlinie, die eigens der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gewidmet ist. „Das betrifft auch das Parken für Ehrenamtliche. Die Stadt hat da eine gute und praktikable Lösung gefunden“, sagt Hans-Ulrich Raab.
Karikativ Tätige bilden Ausnahme
Nutznießer der Regelung in Flensburg sind alle Engagierten, die ihre Tätigkeit ohne Honorar oder sonstiges Entgelt oder Übungsleiterpauschale ausführen und solche, die in Vereinen und Initiativen tätig sind, die einen sozialen oder karikativen Zweck verfolgen. Sie können bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie ist an die Person und deren Privat-Pkw gebunden. Nachgewiesen werden muss auch, wie häufig und in welcher Zeitspanne diese Regelung in Anspruch genommen werden muss. Die Genehmigung wird für ein Jahr ausgestellt und muss sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos angebracht werden.
„Ich hoffe, dass wir für Bad Oldesloe auch eine solche Regelung treffen können. Das würde uns die Arbeit erheblich erleichtern“, sagt Hans-Ulrich Raab, der sich noch einmal einen Ruck gegeben hat und bereit ist, sein Wissen als Senior-Trainer auch fortan weiterzugeben.
Dorothea von Dahlen