Seit 17. Dezember gilt ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in Travemünde für Tagestouristen.
Auswärtige dürfen zum Spaziergang nicht an die Promenade oder den Strand.
Zur Bekämpfung der Pandemie dürfen zurzeit nur Lübecker mit Erst- oder Zweitwohnsitz nach Travemünde.