Helfen ja oder nein? Diese Frage sollte sich moralisch gesehen eigentlich gar nicht stellen - und auch laut Gesetz gibt es eine Verpflichtung zu helfen. Das macht Ulli Fritz Gerlach, Pressesprecher der Lübecker Polizei, deutlich: Unterlassene Hilfeleistung sei ein Straftatbestand, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden könne. In Gefahr bringen müsse sich aber niemand: Wenn ein Eingreifen zu gefährlich ist, sollte die Polizei informiert werden, rät Gerlach.