Für den Nachweis der Sprachkenntnisse ist entweder die „deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ auf der Niveaustufe 2 erforderlich oder eine Prüfung im Rahmen eines „Test Deutsch als Fremdsprache“ auf der Niveaustufe TDN 4.
Auch jene, die fluchtbedingt keine Nachweise über ihre Hochschulzugangsberechtigung haben, können unter Umständen ein Studium aufnehmen. Hier haben die Hochschulen die Möglichkeit, eine Einzelfallprüfung durchzuführen.
Um Flüchtlinge finanziell zu unterstützen, übernehmen einige Hochschulen inzwischen die Kosten für das Semesterticket oder für Verwaltungs- und Zulassungsgebühren. Sobald das Asylverfahren positiv beschieden wurde, können Flüchtlinge außerdem Bafög für das Fachstudium beantragen.
dpa/tmn