Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt heute darüber, ob kirchliche Einrichtungen von Job-Bewerbern eine Religionszugehörigkeit verlangen dürfen. Fachleute erwarten ein Grundsatzurteil zu Sonderregelungen im kirchlichen Arbeitsrecht.
Im konkreten Fall aus Berlin geht es darum, ob eine konfessionslose Frau, die sich vergeblich für eine Referentenstelle bei der Diakonie beworben hatte, einen Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung hat.
Mit dem Sonderstatus der Kirchen in Deutschland hatte sich im April 2018 auch der Europäische Gerichtshof befasst. Die Richter in Luxemburg stärkten die Rechte konfessionsloser Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern und setzten Maßstäbe, wann eine Religionszugehörigkeit verlangt werden kann.
dpa