Die russische ESC-Kandidatin Julia Samoilowa dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja der Agentur Interfax zufolge am Mittwoch. Dadurch kann sie nicht beim Eurovision Song Contest (ESC) Mitte Mai in Kiew auftreten.
Auftritt auf der Krim
Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden. Anlass ist ein aus ukrainischer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.
Die im Rollstuhl sitzende Sängerin ist im Juni 2015 in der Stadt Kertsch auf der ukrainischen Halbinsel aufgetreten. Reisen auf die Krim über Russland sind seit der Annexion von ukrainischer Seite verboten und werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet. Kiew hatte im Vorfeld angekündigt, für den TV-Wettbewerb keine Ausnahmen zu machen.
ESC-Gewinnerin mit politischer Botschaft
2016 siegte die Krimtatarin Jamala mit dem Lied “1944“ für die Ukraine. Er erinnert an die Deportation ihres Volkes von der Krim. Die Halbfinale des ESC 2017 finden am 9. und 11. Mai in der ukrainischen Hauptstadt Kiew statt, das Finale am 13. Mai.
Von RND/dpa