Mecklenburg-Vorpommern führt zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ein. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag in Schwerin sagte, müssen Nutzer von Straßenbahn, Bus oder Taxi vom 27. April an einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Verlangt werde eine Stoffmaske, alternativ könne auch ein Tuch als Schutz getragen werden, erklärte Schwesig. Für Einkäufe in Geschäften des Einzelhandels gelte hingegen weiterhin die dringende Empfehlung, eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, nicht aber eine Pflicht.
Schwesig: Nutzung der Nahverkehrsmittel wird zunehmen
Die Maskenpflicht für den Nahverkehr sei nötig, weil mit der Ladenöffnung ab Montag und der Öffnung der Schulen kurze Zeit später auch die Nutzung der Nahverkehrsmittel wieder deutlich zunehme und in Bussen und Bahnen das Abstandsgebot kaum einzuhalten sei.
Es gelte aber, die eingeleitete Rückkehr zu mehr Normalität im sozialen und wirtschaftlichen Leben mit dem Gesundheitsschutz zu verbinden. Wer sich selbst schütze, schütze auch andere und sorge so mit dafür, dass weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen möglich würden, argumentierte Schwesig.
Sachsen führt Maskenpflicht im Nahverkehr ein
Sachsen hatte zuvor als erstes Bundesland für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel eine Maskenpflicht beschlossen. Die Regelung gilt auch dort von Montag an, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag nach einer Sitzung des Landeskabinetts in Dresden gesagt hatte.
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Von RND/dpa