Das Landesschiedsgericht in Kiel verwarf am Montag nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstands. Allerdings könne der AfD-Bundesvorstand sich noch an das AfD-Bundesschiedsgericht wenden, hieß es in einer Mitteilung. Bis zu dessen Entscheidung sei Sayn-Wittgenstein „weiterhin als Mitglied der Partei mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln“. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.
Keine Mitgliedschaft nachgewiesen
Der Bundesvorstand hatte den Ausschlussantrag damit begründet, Sayn-Wittgenstein habe einen rechtsextremistischen Verein unterstützt, der inzwischen auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehe. Das Gericht habe „nicht feststellen können, dass sie dort Mitglied gewesen ist, beziehungsweise den Verein als Fördermitglied unterstützt hat“, hieß es in der Mitteilung.
dpa