Wegen einer Patientenverwechslung soll eine 52-jährige Pflegerin Schuld sein am Tod einer 67 Jahre alten Frau. Die Pflegerin muss sich am Mittwoch (10 Uhr) vor dem Amtsgericht Neumünster wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Laut Anklage soll sie am 29. April 2017 in Neumünster einer Patientin 100 Milligramm des Schmerzmittels Polamidon verabreicht haben. Vorgesehen war eigentlich das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
Die Patientin erlitt einen Atemstillstand, fiel ins Koma und starb am 15. Mai.
Fahrlässige Tötung wird nach dem Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
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Von RND/dpa