Laut Staatsanwaltschaft-Sprecherin Ulla Hingst hat die Staatsanwaltschaft Berufung im Fall Detlef H. eingelegt. Das Amtsgericht Lübeck hatte den 74 Jahre alten Detlef H. am Donnerstag vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen. H. war vorgeworfen worden, sich im April 2016 bei einem Beratungsgespräch vor einer Klientin entblößt zu haben. Er hatte das bestritten.
Die Richterin hatte den Freispruch damit begründet, dass dem Angeklagten die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten für den Angeklagten drei Monate Haft auf Bewährung gefordert.
Auch Nebenklage will Berufung einlegen
Der Vertreter der Nebenklägerin, der Trierer Rechtsanwalt Robert Nieporte, sagte am Montag, auch er werde innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung Berufung einlegen. Über deren Zulassung muss das Landgericht entscheiden. Das könne einige Monate dauern, sagte Hingst.
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Leitartikel:
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Von RND/dpa