Ein Gerichtssprecher erklärte das Urteil am Montag mit den massiven Vorstrafen des Angeklagten. Er habe in Ungarn wegen Totschlags schon fünf Jahre in Haft gesessen. 2015 sei er in seiner Heimat erneut zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden, und zwar wegen Körperverletzung. Auch in Deutschland habe er schon Strafen wegen Schwarzfahrens und Betrugs kassiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zwei Monate gefordert, der Verteidiger Freispruch. Er argumentierte, sein Mandant habe unter massivem Alkoholeinfluss gestanden und sei vermindert schuldfähig gewesen. Außerdem habe es sich nur um den Versuch einer Körperverletzung gehandelt.
Der Angeklagte hatte angegeben, er könne sich an die Tat nicht erinnern. Das Gericht erkannte eine verminderte Schuldfähigkeit an, sprach den 31-Jährigen aber wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig.
Es war der sechste Prozess im Zusammenhang mit den G20-Krawallen. Bislang endeten alle mit Verurteilungen zu Haftstrafen.
Von RND/dpa