Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Betreuungsgeld 2012 als zusätzliches Instrument der Familienförderung für Eltern von Kindern zwischen dem 15. und 26. Lebensmonat eingeführt. Im Juli 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht den Zuschuss wieder kassiert, weil der Bund für dieses Gesetz nicht die nötige Kompetenz besitze. Eltern, denen das Betreuungsgeld bereits bewilligt worden war, genießen Bestandsschutz.
Den Ländern ist freigestellt, ob sie das Betreuungsgeld auf Landesebene wieder einführen. Genutzt hat diese Möglichkeit bisher nur Bayern. Das bayerische Betreuungsgeld ist seit Juni 2016 abrufbar und wird auf Nachfrage des RND von mehr als 76 Prozent aller Anspruchsberechtigten genutzt. Der Anteil entspricht ungefähr dem Niveau der früheren Abrufe des Bundesbetreuungsgelds.
Von RND