Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute über die EU-Einstufung der radikal-islamischen Hamas als Terrororganisation. Es geht um die Frage, ob die europäischen Staaten diese Einstufung in den vergangenen Jahren ausreichend begründet haben.
Falls das nach Ansicht des Gerichtshofs nicht der Fall ist, und die Staaten auch keine Begründung nachliefern können, müsste die Hamas von der Liste genommen werden. Dadurch würden Strafmaßnahmen wie das Einfrieren von Geldern hinfällig.
Eine wichtige EuGH-Gutachterin hatte aus Verfahrensgründen für eine Streichung der Hamas sowie der sri-lankischen LTTE von der Liste terroristischer Vereinigungen plädiert (Rechtssachen C-79/15 P und C-599/14 P). Sie war damit weitgehend einem Urteil des untergeordneten EU-Gerichts gefolgt, das 2014 weltweit Aufsehen erregt hatte.
dpa