Eines ist sicher: Egal, was Investor Manfred Ranthum nach dem Bürgerentscheid mit der Brachfläche am Nelkenweg jetzt vorhat, die Planungshoheit liegt bei den Politikern. Eine Bebauung nach § 34 des Baugesetzbuches sei angesichts der Größe der Fläche nicht möglich, teilte die Stadt mit.