Studierende können die Energiekostenpauschale ab Mitte März beantragen: Das müssen sie wissen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/NRQBWNEWENH7FEGHHRL22JBXVU.jpg)
Ab dem 15. März können Studierende und Fachschüler die Auszahlung der 200 Euro hohen Energiekostenpauschale beantragen.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Kiel. Bereits im vergangenen September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung zur Milderung der gestiegenen Kosten vereinbart. Doch die bis zu 3,5 Millionen Betroffenen bekamen bislang kein Geld, da sich das Vorhaben und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern schwierig gestalteten. Nun hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Bundesländer dazu aufgefordert, die Energiepreispauschale möglichst schnell auszuzahlen. Wer das Geld wie und wann bekommt, lesen Sie in unserem Überblick.
Wer bekommt die Einmalzahlung?
Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Anspruchsberechtigt sind auch Berufsfachschüler und Fachschüler. Gasthörer an Universitäten haben keinen Anspruch auf die Einmalzahlung.
Können Studierende, die sich gerade im Auslandssemester oder Auslandspraktikum befinden, ebenfalls die 200 Euro beantragen?
Ja, sofern Studierende weiterhin an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und sich der Studienaufenthalt auf maximal zwei Semester begrenzt. Denn es ist davon auszugehen, dass der gewöhnliche Wohnsitz weiter in Deutschland besteht.
Bekommen erwerbstätige Studierende die Energiepauschale zusätzlich zu der bereits geleisteten Einmalzahlung des Arbeitsgebers von 300 Euro?
Ja, weitere Entlastungen stehen der Einmalzahlung nicht im Wege.
Wo und wann kann ich das Geld beantragen?
Die Antragsstellung zur Auszahlung soll bundesweit ab dem 15. März möglich sein. Wenn es soweit ist, stellt die Ausbildungsstätte den Berechtigten die dafür benötigten individuellen Zugangsdaten aus. Es muss nicht individuell nachgefragt werden. Detaillierte Informationen darüber, wie die Einmalzahlung beantragt werden kann, gibt es auf: www.einmalzahlung200.de
Welche Schritte können Betroffene jetzt schon erledigen, um später Zeit zu sparen?
Für die Anmeldung benötigen Studierende und Fachschüler ein BundID-Konto. Das kann bereits jetzt angelegt werden. Personen müssen hierfür ihre Identität online nachweisen. Das ist mit einem Online-Ausweis möglich. Dazu muss die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Weitere Ausweismöglichkeiten sind der elektronische Aufenthaltstitel, eine EU-Identität oder eine Unionsbürgerkarte sowie das persönliche Elster-Zertifikat. Ist das BundID-Konto eingerichtet, werden für die Antragsstellung nur wenige Minuten benötigt, sagt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Lesen Sie auch
- Gasrechnung: Viele Verbraucher in der Region Lübeck erhalten Geld zurück
- Lieferdienste: Restaurants aus Lübeck müssen Außer-Haus-Preise erhöhen
Was sagt das Land Schleswig-Holstein zu der Einmalzahlung?
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das Vorgehen des Bundes kritisiert. Das Problem bei der Umsetzung sei nicht der Föderalismus, „sondern das planlose Versprechen des Bundes im September 2022 ohne Konzept und Absprachen und dann ein spätes, inkonsequentes, und mit den Ländern nicht abgestimmtes Bundesgesetz, wodurch 16 Einzelregelungen in den Bundesländern notwendig wurden“. Sie drängt auf eine rasche und gleichzeitige Auszahlung aller Bundesländer.
Weitere Informationen zur Antragsstellung für die Energiekostenpauschale sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und auf der Website zur Einmalzahlung zu finden.