Datenschützerin Hansen verklagt Land Schleswig-Holstein wegen Rufschädigung
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein wehrt sich gegen die Staatsanwaltschaft Kiel: „Wer diese Dokumente durchblättert, erhält vermutlich den falschen Eindruck, dass ich mir etwas habe zuschulden kommen lassen.“ Das sei nicht der Fall gewesen.
Schleswig-Holsteins Landesbeauftragte für Datenschutz, Marit Hansen, wehrt sich dagegen, dass die Staatsanwaltschaft Kiel einem ehemaligen Mitarbeiter sensible Unterlagen übermittelt hat, die geeignet gewesen seien, vorzeitig ihre Karriere zu beenden. Der Fall ist am Montag vor Gericht.
Kiel.Das Landgericht Kiel befasst sich an diesem Montag in öffentlicher Sitzung mit einem Fall von landespolitischer Tragweite. Wieder einmal stehen die Chefin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Marit Hansen, und die Leitende Kieler Oberstaatsanwältin Birgit Heß im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Hansen hat das Land Schleswig-Holstein auf Schadensersatz verklagt. Ihr Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Kiel habe unbefugt sensible persönliche Dokumente herausgegeben, die bestens geeignet gewesen seien, ihren Ruf als Datenschutzbeauftragte zu schädigen – pikanterweise unmittelbar vor ihrer Wiederwahl.