Durchsuchung bei Polizeigewerkschaft war rechtswidrig
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Das Landgericht Kiel hat entschieden: Die Durchsuchung von Wohnung und Arbeitsplätzen des Polizeigewerkschafters Thomas Nommensen war rechtmäßig, die Durchsuchung des kompletten Gewerkschaftsbüros aber rechtswidrig.
© Quelle: Markus Scholz/dpa