Landgericht

Freispruch im Reiterhof-Mordprozess ist rechtskräftig

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Itzehoe (dpa). Der Freispruch im Prozess um den Mord auf einem Reiterhof in Quickborn (Kreis Pinneberg) ist rechtskräftig. «Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung zurückgezogen», sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow am Mittwoch. Damit sei das Urteil des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig. Zuvor hatte das «Hamburger Abendblatt» darüber berichtet.

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Ein 42-Jähriger war am 14. Februar vergangenen Jahres freigesprochen worden. Nach Ansicht des Gerichts war dem Deutschen nicht nachzuweisen, dass er seinen 44 Jahre alten Geschäftspartner am 29. Juni 2020 mit zwei Schüssen in den Hinterkopf getötet hat. Für eine Verurteilung habe die Tatsachengrundlage nicht ausgereicht. Zudem habe der Angeklagte kein plausibles Motiv gehabt.

Direkte Beweise oder Augenzeugen der Vorgänge auf dem Quickborner «Eulenhof» gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten aufgrund der Indizien als überführt angesehen. Der 42-Jährige hatte die Tat seit Prozessbeginn bestritten.

© dpa-infocom, dpa:230111-99-178565/2

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