Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Erklärung: Mehr als halbe Million Bescheide verschickt

Am 31. Januar 2023 endete die Frist zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung. Rund 200.000 säumige Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben.

Am 31. Januar 2023 endete die Frist zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung. Rund 200.000 säumige Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben.

Lübeck. Bisher seien 1.037.261 Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern des Landes eingegangen, das entspreche 82,3 Prozent, teilte die Sprecherin des Finanzministeriums, Svea Balzer, am Dienstag mit. Davon seien bisher 514.364 Erklärungen bearbeitet worden, etwa die Hälfte der bisher eingegangenen und 40,8 Prozent aller Erklärungen.

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Bisher 1673 Einsprüche gegen Grundsteuerwert bearbeitet

Bis zum Stichtag 10. März seien 27.095 Einsprüche gegen Grundsteuerwertermittlungen und 15.256 Einsprüche gegen Grundsteuermessbescheide in der Datenbank erfasst worden, sagte die Sprecherin. Davon seien 1673 Einsprüche gegen Grundsteuerwertermittlungen und 714 Einsprüche gegen Grundsteuermessbescheide zu diesem Zeitpunkt abschließend bearbeitet worden.

Das Land selbst gehört zu den Nachzüglern

Unter den Nachzüglern bei der Einreichung der Erklärungen ist auch das Land selbst. Insgesamt muss das Land 455 Grundsteuer-Erklärungen abgeben. „Davon waren zum Fristende am 31. Januar 366 Erklärungen eingereicht. In den noch offenen 89 Fällen wurde Fristverlängerung beantragt“, sagt die Ministeriumssprecherin. Dies betraf eine Erklärung für das „Dienstleistungszentrum Personal“ (DLZP) des Landes und 88 Erklärungen für den Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN).

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Landesamt muss 64 offene Erklärungen bis Ende Mai nachreichen

Die noch offene Erklärung des DLZP sei mittlerweile eingereicht worden, erklärte Balzer. Auch das LKN habe Erklärungen nachgereicht, die aktuell noch offenen 64 Erklärungen des LKN sollen „bis Ende Mai finalisiert“ werden, teilte Matthias Kissuing, Sprecher des Umweltministeriums, mit. „Dazu wurde mit dem Finanzamt eine Vorgehensweise abgestimmt.“

Heinold: Alle Erklärungen müssen vorliegen

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete bereits Ende Januar – trotzdem haben sie viele Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen immer noch nicht abgegeben. „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen. Sie finanziert Schulen, Schwimmhallen oder Sportplätze“, sagt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). „Damit die Kommunen die neuen Hebesätze festsetzen und ab 2025 die Steuer nach neuem Recht erheben können, müssen alle Erklärungen vorliegen.“

Rund 200.000 Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch in SH

Deswegen wird das Land in dieser Woche die Eigentümer von Grundbesitz an die Angabe der Steuererklärung erinnern – rund 200.000 säumige Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein erhalten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben. Bislang haben nach Angaben des Finanzministeriums in Schleswig-Holstein rund 82 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

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Heinold appelliert an alle Eigentümer, die Grundsteuer-Erklärung „schleunigst“ abzugeben. „Wir werden zunächst mit dem Schreiben nur erinnern. Die Finanzverwaltung hat aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge zu erheben, Zwangsgelder festzusetzen und die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen“, sagt Monika Heinold.

Grundsteuer-Erklärung nicht abgegeben: Zwangsgeld von 25.000 ist möglich

Grundsätzlich könne die Finanzverwaltung einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat erheben, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festsetzen sowie die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Diese Maßnahmen greifen nicht, wenn ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde und die neue Frist eingehalten wird. Diejenigen, die einen individuellen Fristverlängerungsantrag gestellt und genehmigt bekommen haben, erhalten in der Regel kein Erinnerungsschreiben.

Es sei aber nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu einer zeitlichen Überschneidung von Versand der Schreiben und zwischenzeitlicher Abgabe oder Bearbeitung des Fristverlängerungsantrags kommt. In diesem Fall ist kein weiteres Handeln der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.

Land SH unterstützt bei Grundsteuer-Erklärung

Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer bietet das Land ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot, unter anderem mit einem Erklärvideo, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Hotlines zu den Finanzämtern.

LN

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