Wohnungspolitik

Hamburg will im Bundesrat Anstieg bei Indexmieten begrenzen

Blick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt.

Blick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt.

Hamburg (dpa/lno). Der rot-grüne Hamburger Senat hat eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten beschlossen. Sie sieht vor, dass Indexmieten auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr angehoben werden können, wie der Senat am Dienstag mitteilte. Bei einer Indexmiete ist vertraglich vereinbart, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen - bislang können die Mieten entsprechend dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung angehoben werden. Im Oktober betrug dieser vor allem wegen der stark gestiegenen Energiepreise 10,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

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«Mit der Hamburger Bundesratsinitiative wollen wir Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen vor erheblichen Mieterhöhungen schützen», sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). «Eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr bedeutet spürbar weniger Belastungen nicht nur für Mieterinnen und Mieter mit Indexmieten. Da diese Mieten oftmals Teil des Mietenspiegels sind, wird somit auch ein starker Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten unterbunden.»

Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina (Grüne) warnte vor einer weiteren Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt. Eine wirksame Kappung der Mieterhöhungsmöglichkeiten sei deshalb dringend notwendig. «Dass die Lebenshaltungskosten jetzt explodieren, belastet viele Menschen bereits stark.»

Den Angaben zufolge haben die letzten Mietenspiegel-Erhebungen gezeigt, dass auch in Hamburg zunehmend von der Möglichkeit der Indexmiete Gebrauch gemacht wird.

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© dpa-infocom, dpa:221122-99-619539/3

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