Raucherpausen: Das Rostocker Landesarbeitsgericht entschied im Falle einer Wismarer Firma, dass sie gestrichen werden können – ohne Mitsprache des Betriebsrates. Wie kommt das Urteil in Schleswig-Holstein an?
Kiel/Rostock. Für die einen ist sie eine ungerechte Sonderbehandlung, für die anderen ein soziales Ritual: Die Raucherpause erhitzt seit langem die Gemüter, nicht zuletzt, da Nichtraucher oft das Gefühl haben, für ihre schmökenden Kollegen doppelt arbeiten zu müssen.
Arbeitsrechtlich schien das Thema allerdings abgeschlossen zu sein. „Die Raucherpause ist eigentlich ausgesungen“, sagt Wolfram Dudda, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lange sei es her, dass sich da irgendetwas getan habe, schließlich würde das Betriebsverfassungsgesetz alles nötige klären: Arbeitgeber und Betriebsrat bestimmen gemeinsam über das Verhalten am Arbeitsplatz (§ 87.1.1) sowie die Verteilung der Arbeitszeit (§ 87.1.2).