Wer Urlaub in Corona-Risikogebieten macht und wegen der Quarantäne-Pflicht den Schulstart am 10. August verpasst, muss mit Folgen rechnen. Wie Bildungsministerin Karin Prien angekündigt hat, kommen bei Lehrern Gehaltskürzungen in Frage. Für Schüler und Eltern sind Geldbußen im Gespräch.
Kiel.Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat Lehrer und Schüler auf mögliche Konsequenzen nach Reisen in Corona-Risikogebiete hingewiesen. Bei Lehrern, die nach der Rückkehr aus solchen schon vor Reiseantritt als Risikogebiete klassifizierten Regionen in eine vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne müssten und deswegen beim Schuljahresstart am 10. August fehlten, werde dies als unentschuldigtes Fernbleiben betrachtet, sagte Prien. „In der Folge werden die Dienstbezüge einbehalten beziehungsweise das Entgelt wird nicht fortgezahlt.“ Weiterhin könne dies disziplinarrechtlich geahndet werden. Für tariflich Beschäftigte könne eine Abmahnung die Folge sein.
Versetzten Schüler „sich vorsätzlich oder fahrlässig in eine Lage, in der sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen können, begehen sie hiermit unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann“, sagte Prien. Handle es sich um einen mit den Sorgeberechtigten verbrachten Urlaub, werde vermutlich eher auf die Eltern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zukommen. Den Schülern werde unentschuldigtes Fehlen im Unterricht angelastet.