Geschlossene Kitas und Schulen
Bis zu 65 Tage pro Elternteil: Viele Eltern in Schleswig-Holstein haben im Corona-Jahr 2021 Kinderkrankengeld beantragt, zum Teil 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Was das für Unternehmen bedeutet – und was Gewerkschaften fordern.
Lübeck. Besonders für berufstätige Eltern in Schleswig-Holstein war und ist die Betreuung ihrer Kinder während Corona oftmals ein Problem, da wegen der Corona-Pandemie Schulen und Kitas häufig dicht waren – oder die Kinder sich in Quarantäne begeben müssen. Deswegen hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Kinderkrankentage aufgestockt: 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld steht jedem Elternteil von Kindern bis zwölf Jahren zu, Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jedes Elternteil Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf 130 Arbeitstage im Jahr.
Das Besondere daran: Eltern haben auch Anspruch auf die Kinderkrankentage, wenn ihr Kind gar nicht krank ist, sondern die Betreuungseinrichtung wegen Corona geschlossen oder der Zugang eingeschränkt ist.