Kennzeichen, Alkohol und Führerschein – Was ist beim Gebrauch von E-Rollern zu beachten?
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Ein achtlos auf dem Gehweg liegender E-Roller: Die Zahl der Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern, E-Bikes und Fahrrädern nimmt weiter zu. Am Vatertag stoppte die Polizei in Wolfsburg drei betrunkene Zweiradfahrer.
© Quelle: dpa
Hannover. „Gestern noch nicht da, heute fährt ihn jeder“, heißt es im Lied „20 KM/H“ der Berliner Band We Butter the Bread with Butter (WBTBWB). Obwohl dem E-Roller ursprünglich ein rasches Ende prophezeit wurde, hat er sich blitzartig auf den Straßen der Republik verteilt. Teilweise auch zum Ärger von anderen Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnern und Anwohnerinnen. Denn über das, was auf dem Roller erlaubt ist, scheint häufig Unklarheit zu herrschen.
Es gilt die Straßenverkehrsordnung
Eigentlich könnten E-Roller in Verbindung mit dem ÖPNV den Straßenverkehr entlasten. Viel zu oft erschweren sie jedoch den Alltag Dritter – etwa durch achtlos auf den Fußwegen abgestellte Roller. Dabei sind die Regeln recht klar. Wie E-Roller genutzt werden sollen, wird in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt. Darin heißt es: „Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend.” Des Weiteren heißt es auch für Rollerfahrer und Rollerfahrerinnen: Auf deutschen Straßen gilt die StVO.
Konkret sind also folgende Dinge zu beachten. Wer einen E-Roller fahren möchte, muss Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen etc. nehmen. Sollten die gerade nicht vorhanden sein, muss auf die Straße ausgewichen werden. Denn E-Roller sind keine Fußgänger und haben nichts auf Fußwegen und in Fußgängerzonen zu suchen.
Abgestellt werden dürfen E-Roller am Straßenrand, auf dem Gehweg und in freigegebenen Fußgängerzonen, solange sie niemanden behindern oder gefährden. Dabei sind Rücksicht und Augenmaß gefragt: Einen E-Roller quer auf einen schmalen Weg zu stellen blockiert Rollstuhlfahrende und Eltern mit Kinderwagen.
Versicherungen und Alkohol
Wer einen E-Roller besitzt, kommt nicht um eine Haftpflichtversicherung herum. Diese wird dann mit einer Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Sollte es zu einem Unfall kommen, käme die jeweilige Versicherung für entstandene Schäden Dritter auf.
Ein Führerschein ist zur Benutzung von E-Rollern nicht erforderlich. Jedoch müssen Fahrende mindestens 14 Jahre alt sein, um den Scooter in der Öffentlichkeit zu bewegen. Zudem darf sich auf den Scootern nur eine Person befinden, das gilt auch dann, wenn zwei Personen nicht das zulässige Maximalgewicht überschreiten würden. Außerdem ist es laut ADAC empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, jedoch sollte die Verletzungsgefahr bei einem Sturz mit 20 km/h nicht unterschätzt werden.
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Immer öfter kommt es zu Rollerkontrollen durch die Polizei wie hier in Lübeck (Symbolbild).
© Quelle: Agentur 54°
Für die Benutzung von E-Rollern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Wer also mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge sind 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Alles ab 1,1 Promille wird dann als Straftat gewertet. Treten Ausfallerscheinungen bei den Fahrenden auf, können Strafverschärfungen bereits ab 0,3 Promille gelten. All das gilt nicht für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrende unter 21 Jahren – da gelten strikte 0,0 Promille.
Ausleihen oder kaufen?
Für wen lohnt es sich, einen E-Roller zu kaufen? Das hängt schlichtweg davon ab, wie häufig man ihn nutzen möchte. Denn wer einen E-Roller erwirbt, muss teils tief in die Tasche greifen. Einem Test des ADAC zufolge fangen gute Roller bei 700 Euro und aufwärts an. Deshalb ist es für Gelegenheitsfahrer lohnender, auf einen der vielen Leihroller zurückzugreifen. Mittlerweile finden sich fast in jeder deutschen Großstadt Anbieter. Zu den bekannteren gehören die Unternehmen Circ, Lime, Tier und Voi.
Die Nutzungsvoraussetzungen für die Leihroller sind fast überall gleich. Interessierte müssen für den jeweiligen Anbieter eine App installieren und ihre Zahlungsinformationen hinterlegen. Dann gilt es nur noch, einen Roller zu finden und ihn via QR-Code zu buchen. Die Preise verhalten sich bei den unterschiedlichen Anbietern recht ähnlich: Zum Fahren muss eine Grundgebühr von meist einem Euro beglichen werden. Zudem zahlen Fahrende pro Minute zwischen 15 und 25 Cent. Bei letztgenanntem Preis wären für eine Dauer von zehn Minuten also 3,50 Euro fällig.
Tipps und Tricks zum Umgang mit E-Rollern
Laut ADAC ist die Unfallgefahr bei Regen, Schnee und Glatteis besonders hoch. Daher sollte bei schlechtem Wetter behutsam beschleunigt und die Bremse gefühlvoll betätigt werden. Zudem bestehe bei Gullydeckeln, Steinplatten und Kopfsteinpflaster Rutschgefahr. Und ein persönlicher Geheimtipp: Bei unebenem Untergrund leicht in die Knie gehen und den Mund geschlossen halten. E-Roller haben oftmals keine Federung – die Zunge wird es danken.
LN testet: Eine Fahrt mit dem E-Roller durch Lübeck (08.07.2019)
E_Roller_Test
Wer die wenigen Grundregeln im Umgang mit den E-Rollern und im Fahrbetrieb berücksichtigt, dem steht bei der emissionsfreien Fortbewegung auf zwei Rädern nichts mehr im Wege. Frei nach der Berliner Band WBTBWB: „E-Roller, E-Roller, fährt sich einfach mega!“
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