Wallboxen im Mehrfamilienhaus installieren: die wichtigsten Fragen und Antworten
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/A3Z32UM4SBH2JGBINTABASCZ5U.jpg)
Eine Frage der Infrastruktur: Mit einer Wallbox direkt am Haus lässt sich das E-Auto bequem aufladen.
© Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Der Anteil an E-Autos an Privatfahrzeugen steigt – aber zu langsam mit Blick auf die Klimaschutzziele. Das liegt auch an fehlenden Ladestationen. Die können nicht nur im öffentlichen Raum, etwa an Straßenrändern oder Parkplätzen, oder an Einfamilienhäusern installiert werden, sondern auch an Mehrfamilienhäusern. Und zwar so, dass nur so viel abgerechnet wird, wie die Bewohner jeweils abzapfen. Dabei gibt es für E-Auto-Besitzende und Mieterinnen und Mieter ein paar Dinge zu beachten.
Grundsätzlich gilt: Jeder, dem im Mietvertrag ein Stellplatz am Haus zugesichert wird, hat einen Anspruch auf eine E-Tankstelle. So ist es seit Ende 2020 im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) festgelegt. Dem können nur in Ausnahmefällen der Denkmalschutz oder Lastgrenzen des Stromnetzes entgegenstehen, sagt Bernd Rosenthal, Berater bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SUXJXPIWORDNBLHNMVWTSMEM5M.png)
Unbezahlbar
Unser Newsletter begleitet Sie mit wertvollen Tipps und Hintergründen durch Energiekrise und Inflation – immer mittwochs.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Kostenübernahme klären
Mieterinnen und Mieter, die eine Wallbox für ihr E-Auto an der Wohnanlage haben möchten, sollten als erstes ihren Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren. „Die müssen das bis auf wenige Ausnahmen genehmigen. Eine Wallbox ist in der Regel kein großer Eingriff ins Gebäude“, sagt Rosenthal. Der Vermieter oder die Eigentümerversammlung kann nur über die Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen entscheiden. Sollte es hinsichtlich des Denkmalschutzes Bedenken geben, helfe es zumeist, mit den Mitarbeitenden des Amtes zu sprechen, um eine Lösung zu finden.
Beim Kontakt mit dem Vermieter oder der Verwaltung lässt sich vorab auch besprechen, welche Genehmigungen einzuholen sind und wer die Kosten für einen größeren Umbau trägt. Grundsätzlich gilt laut Rosenthal: „Wer eine Wallbox will, muss auch die Kosten tragen.“ Es empfiehlt sich also, die Mitmietenden zu fragen, ob auch sie eine Ladestation an ihrem Stellplatz wünschen. Denn je mehr sich beteiligen, desto weniger Kosten fallen für den Einzelnen an. Bei Auszug kann der Vermieter den Rückbau des Anschlusses verlangen. „Dafür trägt der Mieter die Kosten“, sagt Rosenthal.
Anschlussmöglichkeiten prüfen
Eingebaut werden darf eine Wallbox ausschließlich durch einen Elektroinstallateur. Der sollte zuvor klären, welche Technik vorhanden und was im Wohngebäude möglich ist. „Man prüft beispielsweise, wo Kabel verlegt werden können und ob das überhaupt geht. Knifflig kann es bei älteren Häusern beim Zusammenspiel von Zuleitungskabel und Hausanschluss werden“, erläutert Emanuel Maurus, Elektrotechniker in Augsburg. Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entspricht bei nahezu drei Vierteln deutscher Immobilien die Elektroinstallation nicht den aktuellen Standards.
Um die notwendige Stromversorgung für die Ladestationen und die Mindestanforderungen für deren Installation sicherzustellen, können beispielsweise ein zweiter Netzanschluss mit Lademanagement oder bauliche Veränderungen notwendig sein. Bei einem Standortcheck klärt der Elektroinstallateur mit dem Netzbetreiber die verfügbare und die mögliche Gebäudeanschlussleistung, zudem führt er alle Prüfungen durch.
Expertise der Installateure prüfen
Vor allem bei größeren Wohnanlagen, beispielsweise mit 100 Wohnungen, können wegen der Anschlussfähigkeit Schwierigkeiten auftreten, sagt Rosenthal: „Dann wird es wegen der Belastungsgrenzen oft schwierig, für alle Stellplätze eine Wallbox zu installieren.“ Dann könne der Energieversorger einen neuen Trafo installieren. Das kann dauern, Trafos haben derzeit eine lange Lieferzeit, sagt Maurus.
Um einen qualifizierten Elektroinstallateur für die Einrichtung von Wallboxen in Mehrfamilienhäusern zu finden, rät der Experte der Verbraucherzentrale: „Am besten ist es, sich am Wohnort umzuhören oder Referenzen abzufragen, beispielsweise bei Herstellern von Wallboxen.“ Auch ein Blick auf Websites kann hilfreich sein, meint Emanuel Maurus: „Wenn dort steht, dass sie einen Anschluss in Mehrfamilienhäusern anbieten, ist das ein erstes Indiz über eine entsprechende Qualifikation.“ Wenn es erst auf Nachfrage angeboten wird, eher nicht.
Verbrauchsgenaue Abrechnung
Die Abrechnung des Stroms erfolgt persönlich für den Nutzenden. Auf welche Weise, ist von verschiedenen Parametern abhängig, die der Elektroinstallateur klärt. Kann die Wallbox an den Stromzähler der jeweiligen Wohnung angeschlossen werden, erfolgt die Abrechnung über die Stromrechnung der Wohnung. Stromanbieter haben spezielle Kombitarife, die laut Verbraucherzentrale beim regelmäßigen Laden eines E-Fahrzeugs in der Regel günstiger sind als der übliche Haushaltsstromtarif.
Ist die Ladeeinrichtung mit dem Allgemeinstrom verbunden oder wird sie gemeinschaftlich genutzt, ist die individuelle Authentifizierung der Nutzenden wichtig. Dabei helfen beispielsweise spezielle Stromzähler. Wichtig sei hier auch die Eichgenauigkeit der Geräte, betont Rosenthal. Sofern die Wallbox über einen separaten Stromzähler verfügt, sollten Mietende ihren Stromanbieter nach speziellen Autostrom-Tarifen fragen. Diese lohnen sich laut Verbraucherzentrale jedoch erst bei Vielfahrern, die überwiegend zu Hause laden. Bei manchen Autostrom-Tarifen wird zudem nachts und am Wochenende ein günstigerer Preis abgerechnet.
Besonders günstig – und umweltfreundlich – ist das Beladen des Autos über die hauseigene Fotovoltaikanlage. Aber auch hier gilt es vorab zu prüfen, wie hoch die Auslastung ist. Hier gibt es zudem spezielle Messkonzepte für den Betrieb einer Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung in Verbindung mit Haushaltsstrom und einer Fotovoltaikanlage.