Booster-Impfung: Wo kann ich meine Corona-Impfung auffrischen lassen?

Seit September können sich bestimmte Personengruppen ihre Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus holen.

Seit September können sich bestimmte Personengruppen ihre Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus holen.

Jeder und jede kann sich in Deutschland erneut mit einem mRNA-Impfstoff gegen Covid‑19 impfen lassen. Durch diese Auffrischung soll ein reduzierter Impfschutz nach einer Impfung gegen das Coronavirus wieder erhöht werden. Die Impfverordnung sieht vor, dass die Corona-Impfung frühestens nach sechs Monaten aufgefrischt werden sollte.

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Wie bekommen Betroffene einen Termin für ihre Booster-Impfung?

Freie Impftermine im Internet suchen

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, mobile Impfteams oder Teams in Impfzentren können die Auffrischungsimpfung durchführen. Die erste Anlaufstelle für eine Auffrischimpfung ist der Hausarzt oder die Hausärztin. Wer dort nicht weiterkommt oder keine feste hausärztliche Praxis hat, kann zum Beispiel bei der kostenlosen Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anrufen und nach Terminen fragen.

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Eine weitere Anlaufstelle ist das vom Bundesgesundheitsministerium betriebene Portal zusammengegencorona.de. Dort gibt es zum Beispiel eine interaktive Deutschland-Karte, in der man Links, Telefonnummern sowie konkrete Impfangebote findet.

Wer in einem bestimmten Radius nach verfügbarem Impfstoff suchen will, kann dafür auch die App Impf-Finder nutzen. Mit der Anwendung (für iOS und Android) können Ärzte und Ärztinnen etwa überzählige Impfdosen schnell an Patienten bringen.

Wer bekommt die Auffrischungsimpfung?

Alle Impfberechtigten können ihren Impfschutz sechs Monate nach der zweiten Impfung auffrischen lassen. Laut Beschluss der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz ist die Auffrischung für folgende Personengruppen aber besonders sinnvoll:

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  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen, Pflegebedürftige (in eigener Häuslichkeit), Personal in ebendiesen Einrichtungen
  • Personen mit einer Immunschwäche (je nach Schwere ist die Auffrischung schon vier Wochen nach der Grundimmunisierung möglich), enge Haushaltskontaktpersonen dieser Personen
  • Menschen ab 80 Jahren (Menschen ab 60 Jahren nach Abwägung und Beratung durch den Arzt)
  • Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder vollständig mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft wurden
  • Genesene, die nach einer Coronavirus-Infektion einen Vektorimpfstoff erhalten haben

hb/she

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