Ex-Freundin brutal getötet: Gericht schickt 25-Jährigen in die Psychiatrie
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Der Richter bat die Hinterbliebenen für Verständnis darum, dass die Sicherheitsverwahrung keine lebenslängliche Unterbringung bedeute.
© Quelle: Ulf-Kersten Neelsen
Lauenburg. „Dass der Beschuldigte der Familie des Opfers unermessliches Leid zugefügt hat, steht außer Frage“, schickte Richter Christian Singelmann, Vorsitzender des Schwurgerichtes, der Urteilbegründung voraus. Der Sinn eines Sicherungsverfahrens sei der Schutz der Allgemeinheit. Er bat die Hinterbliebenen um Verständnis dafür, dass die Sicherheitsverwahrung keine lebenslängliche Unterbringung bedeute. Die Mutter als Nebenklägerin sowie die Familie, die zahlreich im Saal vertreten war, müssen damit rechnen, dass der Gewalttäter irgendwann wieder frei herumläuft.
Die Versuche der Nebenklage nachzuweisen, dass auch Mord als Delikt in Frage käme, wies das Gericht zurück. Rechtlich handele es sich um Totschlag. Die Motive Habgier oder Heimtücke, mögliche Voraussetzung für eine Mordanklage, sah Singelmann subjektiv und objektiv als nicht nachgewiesen an.
Der Angeklagte habe die Mitarbeiterin einer Spielhalle getötet, weil er sich einem Komplott ausgesetzt sah. So habe er der Gutachterin zunächst geschildert, dass die Getötete zusammen mit ihrem Ex-Partner geplant habe, den Angeklagten und ihre eigene Familie umzubringen, um an Wertgegenstände und ein Erbe zu gelangen. Im Verlauf des Prozesses hatte der Täter dann behauptet, er habe die psychische Erkrankung nur gespielt, weil er gehört habe, die Haftbedingungen in der Psychiatrie seien besser. Das nahm das Gericht dem Beschuldigten nicht ab. „Er hat sich trotz dieser grausamen Sache bei der Schilderung freudig erregt gezeigt“, sagte der Richter. Desintegriert entwurzelt sei er. Und so schwer krank, dass ein hohes Risiko für weitere Gewalttaten bestehe. Bei den Schilderungen der Tötung soll der Täters gelächelt haben. Singelmann: „So einen bizarren Auftritt denkt man sich nicht aus.“
Der arbeitslose Empfänger von Sozialleistungen war schon früher aufgefallen. Er sei oft gebückt und mit Kapuze auf dem Kopf durch Lauenburg spaziert und habe Schlag- und Stichwaffen getragen. Zeugen berichteten, er habe Stimmen gehört. In der Vergangenheit war er zu Haft verurteilt worden, weil er im August 2013 bewaffnet mit einer Machete eine Spielhalle überfallen hatte. Dass ein Hausarzt bereits 2011 Hinweise auf eine psychische Erkrankung feststellte, wurde im damaligen Prozess nicht berücksichtigt. Auch nicht, dass er damals um psychiatrische Unterbringung gebeten haben soll.
Der 25-Jährige verfolgte das Urteil aufmerksam und gefasst.
ln