BGH-Urteil


Rechts-vor-links-Regel: Wie ein Parkplatz-Unfall in Lübeck Rechtsgeschichte schreibt

Die Fahrspuren auf einem großen Parkplatz (hier eine Aufnahme aus Jena) sind in der Regel nicht als straßenähnlich einzustufen. Die „Rechts-vor-links-Regel“ findet dort keine Anwendung, hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einen in Lübeck begonnen Rechtsstreit beendet.

Die Fahrspuren auf einem großen Parkplatz (hier eine Aufnahme aus Jena) sind in der Regel nicht als straßenähnlich einzustufen. Die „Rechts-vor-links-Regel“ findet dort keine Anwendung, hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einen in Lübeck begonnen Rechtsstreit beendet.

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