Rechts-vor-links-Regel: Wie ein Parkplatz-Unfall in Lübeck Rechtsgeschichte schreibt
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Die Fahrspuren auf einem großen Parkplatz (hier eine Aufnahme aus Jena) sind in der Regel nicht als straßenähnlich einzustufen. Die „Rechts-vor-links-Regel“ findet dort keine Anwendung, hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einen in Lübeck begonnen Rechtsstreit beendet.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa