Lübeck: Betrug an der Haustür – Polizei schnappt Täter
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Die Polizei konnte einen Mann aus Mecklenburg-Vorpommern festnehmen, der einen hohen vierstelligen Betrag bei einem Haustürgeschäft erbeutet hatte.
© Quelle: Hardt/dpa
Lübeck. Anfang Dezember wurde eine 57-jährige Lübeckerin mehrfach durch einen angeblichen Vertriebsmitarbeiter für Energie- und Telekommunikation an ihrer Haustür aufgesucht. Der Mann verschaffte sich Zugang zu ihrer EC-Karte und erlangte so in Summe einen vierstelligen Bargeldbetrag. Der Mann konnte vorläufig festgenommen werden.
Mann erschlicht sich Zugang zur EC-Karte
Zunächst versprach der Mann aus Mecklenburg-Vorpommern der Lübeckerin eine Geldprämie aufgrund ihrer langjährigen Treue. Für die Auszahlung ließ er sich ihre EC-Karte geben. In den Folgetagen kam es zu wiederholten Besuchen des Mannes, da es angebliche Probleme bei der Auszahlung gebe. Die Geschädigte händigte EC-Karte und PIN erneut aus. Insgesamt konnte der Täter so einen hohen vierstelligen Betrag von ihrem Konto abheben. Der 57-Jährigen wurden kleinere Geldbeträge durch den angeblichen Vertreter ausgezahlt. Sie bemerkte die Taten und erstattete Strafanzeige bei der Polizei.
Kriminalpolizei fasst Täter
Für Montag, 19. Dezember, hatte die Geschädigte erneut einen Termin mit dem mutmaßlichen Täter vereinbart. Darüber informierte sie die Polizei. Diese konnte den falschen Vertreter dann festnehmen. Die Polizei überprüft derzeit einen Zusammenhang mit einem weiteren, ähnlichen Fall aus Lübeck. Die Ermittlungen dazu dauern an. In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck wurde der Beschuldigte nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet.
Präventionstipps der Polizei
Um einen Betrug an der Haustür zu vermeiden, rät die Polizei dazu, skeptisch bei Haustürgeschäften zu sein. Im Zweifel sollte ein neuer Termin vereinbart werden. In der Zeit könne dann das betreffenden Unternehmen kontaktiert werden, um sich die Echtheit des Vertreters bestätigen zu lassen. Über Vermögenswerte sollte grundsätzlich niemals Auskunft gegeben werden. Dies gelte auch für die Herausgabe von Bankkarten, PIN- oder TAN-Nummern.
LN