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Diebstahl

Autodiebe nach Streifzug durch Lübeck festgenommen

Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte die Polizei am frühen Morgen des 1. März zwei Männer festnehmen, die sich an mehreren Autos in Lübeck zu schaffen gemacht hatten.

Dank einer aufmerksamen Zeugin konnte die Polizei am frühen Morgen des 1. März zwei Männer festnehmen, die sich an mehreren Autos in Lübeck zu schaffen gemacht hatten.

St. Lorenz Nord. Am frühen Mittwochmorgen, 1. März, beobachtete eine Zeugin aus ihrem Fenster in der Schwartauer Allee, wie sich zwei junge Männer an einem weißen Kastenwagen zu schaffen machten und eine Seitenscheibe einschlugen. Sie alarmierte die Polizei, die die beiden Tatverdächtigen noch in Tatortnähe stellte und vorläufig festnahm. Dabei wurde auch ein geklautes Handy gefunden.

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Nächtlicher Streifzug durch St. Lorenz Nord und Süd

Die Festnahme am frühen Morgen gegen 4 Uhr – die Zeugin hatte zuvor die Tatbeteiligung der beiden Männer bestätigt – war nur das Ende einer langen Nacht mit mehreren versuchten Straftaten der 22 und 31 Jahre alten Männer mit identischem Wohnsitz in Schwerin. Polizeisprecher Maik Seidel: „Während der Sachverhaltsaufnahme trat ein weiterer Zeuge an die Polizisten heran. Er erklärte, dass er die beiden Männer bereits gegen 23 Uhr in einem Fahrzeug im Steinrader Weg habe sitzen sehen. Der Ford Focus wurde überprüft und der Halter darüber in Kenntnis gesetzt. Ob aus dem Wagen etwas gestohlen wurde, konnte bislang nicht ermittelt werden.“

Bereits um 1.10 Uhr in jener Nacht hatten weitere Zeugen zwei verdächtige Personen in der Hansestraße gemeldet, die mit Taschenlampen in mehrere Fahrzeuge leuchteten. Beamte des 2. Polizeireviers Lübeck kontrollierten die beiden Männer und nahmen die Personalien auf.

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Die beiden Schweriner müssen mit Strafverfahren rechnen

Erst bei der Festnahme um 4 Uhr stellte sich heraus, dass es sich um dieselben Männer handelt. Polizeisprecher Maik Seidel: „Sie wurden nach einem kurzen Aufenthalt im Polizeigewahrsam entlassen, müssen sich jetzt aber in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.“

LN

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