Lübeck: Verschärfte Coronavirus-Regeln treten in Kraft
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Krankenhäuser gehören zu den Einrichtungen, die Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten ab sofort für 14 Tage nicht betreten dürfen. Patienten sind ausgenommen.
© Quelle: Lutz Roeßler
Lübeck. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen bis 14 Tage nach ihrer Rückkehr bestimmte Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser und Altenpflegeheime nicht betreten. Das teilte die Hansestadt am Mittwoch mit. Gleichlautende Verfügungen ergingen in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Sie folgen damit einer Anweisung des Kieler Gesundheitsministeriums vom Dienstag.
Ganz Italien gilt als Coronavirus-Risikogebiet
Bei der Bennenung von Risikogebieten richten sich die Behörden nach den Mitteilungen des Robert-Koch-Instituts. Zurzeit sind das ganz Italien, der Iran, die chinesische Provinz Hubei, die südkoreanische Provinz Nord-Gyeongsang und die französische Region Grand Est (dazu zählen Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne). Dazu kommt der Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland.
15 Minuten Kontakt, 75 Zentimeter Abstand
Wer nur durch eines dieser Gebiete gereist ist und dabei eine kurze Pause eingelegt hat, ist nicht automatisch von der Anordnung betroffen. Als Aufenthalt gilt, wenn man dort mindestens 15 Minuten lang Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 Zentimetern hatte.
Patienten sind ausgenommen
Wer zur Behandlung ein Krankenhaus oder eine vergleichbare Einrichtung aufsucht, darf das weiterhin tun. Wer sich nicht an die Anordnung hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25 000 Euro belegt werden.
Die Allgemeinverfügung der Hansestadt im Wortlaut finden Sie hier.
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Von Hanno Kabel