Verfolgungsjagd durch Lübeck und Bad Schwartau: 17-Jähriger flüchtet vor der Polizei
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Verfolgungsjagd durch Lübeck und Bad Schwartau: Die Polizei schnappt den 17-jährige Fahrer wegen etlicher Vergehen.
© Quelle: Friso Gentsch/dpa
Lübeck/ Bad Schwartau.Die Streife des 1. Polizeireviers stellte ihr gutes Gespür unter Beweis: Am Montagabend, 9. Mai, fiel den Polizeibeamten gegen 22.25 Uhr ein unsicherer Peugeot-Fahrer in der Schwartauer Landstraße auf. Deswegen entschieden sich die Beamten zu einer Verkehrskontrolle und forderten den Fahrer zum Halten auf. Dieser ignorierte allerdings die Halteaufforderungen, ebenso wie das daraufhin eingeschaltete Blaulicht und Martinshorn.
Stattdessen beschleunigte der Fahrer und entzog sich der Kontrolle. Daraufhin nahm der Streifenwagen mit fünf weiteren Polizeifahrzeugen die Verfolgung auf.
Verfolgungsjagd durch Lübeck und Bad Schwartau
Zunächst flüchtete der Fahrer über die Memelstraße, die Vorwerker Straße und die Straße Zum Vorwerk in die Hauptstraße in Bad Schwartau. In dieser Zeit überfuhr er auch eine rote Ampel. Nach Angaben der Polizei verletzte sich dabei glücklicherweise niemand.
Sehr weit kam der 17-jährige Fahrer allerdings nicht: Nachdem er weiter bis zur Straße Tremskamp fuhr, konnte die Polizei den Fahrer durch einen quergestellten Streifenwagen stoppen. Der 17-jährige Lübecker weigerte sich anschließend, aus dem Auto auszusteigen, so dass die Beamten ihn aus dem Auto zogen.
Gestohlenes Auto und fehlender Führerschein
Im Zuge der ersten Ermittlungen stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer den Peugeot am selben Abend in der Reiferstraße in Lübeck gestohlen hat. Die betroffene Fahrzeugnutzerin hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gemerkt, dass ihr Auto weg war. Zudem stellten die Polizisten fest, dass der 17-Jährige keine Fahrerlaubnis besitzt.
Anschließend brachten die Polizeibeamten den 17-Jährigen in einem Streifenwagen zum 1. Revier. Unterwegs beleidigte der 17-Jährige dann noch zwei Polizeibeamte, worauf eine weitere Anzeige folgte. Schließlich wurde der Lübecker an eine Erziehungsberechtigte übergeben.
Ermittlung wegen etlicher Vergehen
Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges, der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Beleidigung ermittelt. Zu diesem Ermittlungskomplex gehören der Vollständigkeit halber auch die beiden Ordnungswidrigkeiten wegen der Missachtung der Anhalteaufforderung sowie des Rotlichtverstoßes dazu.