Gericht stoppt Bau des Containerdorfes für Flüchtlinge in Upahl
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Die Baustelle der künftigen Flüchtlingsunterkunft in Upahl.
© Quelle: Michael Prochnow
Upahl. Baustopp am Containerdorf in Upahl: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat dem Landkreis Nordwestmecklenburg mit einer einstweiligen Anordnung die Fortführung der Bauarbeiten zur Errichtung einer Unterkunft für 400 geflüchtete Personen in Upahl untersagt, zumindest bis eine Baugenehmigung vorliegt, an der die Gemeinde beteiligt wird.
Damit ist die Gemeinde Upahl mit einem Antrag erfolgreich. Die Richter erklären, dass das Beteiligungsrecht der Gemeinde missachtet worden sei. Das löse den Anspruch der Gemeinde auf Unterlassung der bereits begonnenen Baumaßnahmen aus. Das Gericht betont, dass das Beteiligungsrecht der Gemeinden auch in den Sonderregelungen des Baurechts für die Errichtung von Unterkünften ausdrücklich beibehalten wurde.
Dieses Beteiligungsrecht würde schon missachtet, wenn eine Baugenehmigung erteilt werde, ohne zuvor das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen. Weil der Bau der Containerunterkunft jetzt vom Landkreis sogar ohne Baugenehmigung begonnen wurde, wertet das Gericht das erst recht als Missachtung des Rechtes der Gemeinde.
Upahls Bürgermeister: „Das ist ein Teilerfolg für uns“
Upahls Bürgermeister Steve Springer ist erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Das ist definitiv schon ein Teilerfolg für uns“, sagt er. Jetzt müsse zumindest ein ordentliches Genehmigungsverfahren durchgeführt und die gemeinde dazu gehört werden. “Protest aus der gemeinde wird es aber sicher noch weiterhin geben“, ist sich der Bürgermeister sicher.
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Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Nordwestmecklenburg kann gegen ihn Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald einlegen. Das behält sich der Landkreis auch vor und will den Beschluss des Gerichts mit dem Innenministerium auswerten.
Hat Urteil bundesweit Auswirkungen?
„Dieser Beschluss hat eine bundesweite Strahlkraft für alle Landkreise und wird Auswirkungen auf die Schaffung weiterer Unterkünfte haben“, lässt Landrat Tino Schomann (CDU) über seine Pressestelle mitteilen. „Die Schaffung der dringend notwendigen Plätze für Gemeinschaftsunterkünfte wird durch diesen Beschluss mehr als erschwert und die Lage spitzt sich somit weiter zu. In Konsequenz wird dies nun bedeuten, dass weitere Sporthallen geschlossen und für die Aufnahme von Asylbewerbern vorbereitet werden müssen“, teilt der Landkreis weiter mit.
Die Kreistagsfraktion der Partei Die Linke sieht in dem Urteil einen weiteren Anlass über die Containersiedlung in Upahl zu diskutieren. Sie fordert eine Sondersitzung des Kreistages, um erneut über eine Verkleinerung der geplanten Unterkunft zu beraten.
Proteste seit Januar
Ende Januar war bekannt geworden, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg beabsichtigt, im Gewerbegebiet des Dorfes Upahl eine Unterkunft für bis zu 400 Asylsuchende aufzubauen. Dagegen wächst seitdem der Protest in dem Dorf mit etwa 500 Einwohnern, in dem es keinerlei Infrastruktur gibt. bei jeder Versammlung der Kreistagspolitiker protestierten mehrere hundert Menschen. Die Gemeinde hat sich inzwischen einen Anwalt genommen, der mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts einen ersten Erfolg verbuchen kann.