Einsatzkräfte fehlen

Pflichtfeuerwehr bald auch in Schashagen?

Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Bliesdorf. In dem kleinen Ort zwischen Neustadt und Grömitz gibt es derzeit 16 Kameraden. Mindestens zwei weitere werden dringend benötigt.

Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Bliesdorf. In dem kleinen Ort zwischen Neustadt und Grömitz gibt es derzeit 16 Kameraden. Mindestens zwei weitere werden dringend benötigt.

Schashagen. 93 Feuerwehrleute verteilt auf fünf Ortswehren sind nicht genug. Die Gemeinde Schashagen diskutiert seit Monaten die Einführung einer Pflichtfeuerwehr. Ähnlich wie in Grömitz ist die Situation brisant. Die Mindestzahl der zur Verfügung stehenden Kräfte (das sind 27) wird in Bliesdorf und Marxdorf um mehr als ein Drittel unterschritten. Passiert dies, muss die Gemeinde handeln, um eine ausreichende personelle Leistungsfähigkeit herzustellen.

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In beiden Orten fehlen zwei Ehrenamtler, um die Sollstärke von 18 Menschen zu erreichen. Bürgermeister Rainer Holtz (CDU) hatte bereits während des Neujahrsempfangs auf die Problematik hingewiesen und betont, dass alle Einwohner aufgefordert seien, sich zu engagieren. Passiert ist wenig.

Keine Alternative in Sicht

Mit Hilfe einer umfangreichen Vorlage sowie Stellungnahmen einzelner Ortswehrführer mussten Donnerstagabend die Mitglieder des Sozial- und Kulturausschusses über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Vorsitzende Wolfgang Kopp (CDU) redete nicht lange um den heißen Brei herum: „Wir sind unterbesetzt“, sagte er. „Wir kommen nach derzeitigem Stand nicht drumherum, eine Pflichtfeuerwehr einzuführen.“

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Zugleich verwies er auf die Nachbargemeinde. Dort hatten die Gemeindevertreter Ende vergangenen Jahres die Einführung einer Pflichtfeuerwehr beschlossen. Verpflichtende Gespräche mit Einwohnern im Alter zwischen 18 und 50 Jahre sind seitdem möglich. Ein positiver Nebeneffekt der im Raum stehenden Zwangsverpflichtung sind diverse freiwillige Eintritte. "Wer verpflichtet wird, der muss erscheinen. Freiwilligkeit funktioniert immer besser", betonte Kopp. Rouven Mau (Ortswehrführer Bliesdorf) ergänzte, dass Freiwillige auch eine vorgeschriebene Zahl an Stunden pro Jahr leisten müssten.

Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Marxdorf

Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Marxdorf.

Tagesverfügbarkeit ist problematisch

Gemeindewehrführer Kai-Wilhelm Garken indes betonte ebenso wie Schashagens Ortswehrführer Rolf Willert, dass die Wehren einsatzfähig seien. Jedoch sagte Garken auch, dass insbesondere die Tagesverfügbarkeit schwierig sei. „Wir werden die Hilfsfristen nicht einhalten können.“ Ebenfalls für Schwierigkeiten sorgen dürfte der hohe Altersdurchschnitt. Mehrere Feuerwehrleute treten in den kommenden Jahren in die Ehrenabteilung ein. Somit würden noch mehr neue Kräfte benötigt.

Dass das Werben um Mitglieder äußerst schwierig ist, erlebt die Gemeinde seit Jahren. Trotz intensiver Anstrengungen – vor allem von Mitgliedern der Wehr – fehlen Ehrenamtler. „Um Ausreden ist keiner verlegen. Wir kämpfen nun schon über 40 Jahren für die Feuerwehr“, verdeutlichte Kai-Wilhelm Garken.

Gemeindevertreter haben das letzte Wort

Letztendlich sahen die Ausschussmitglieder keine Alternative, als der Gemeindevertretung die Einführung einer Pflichtfeuerwehr zu empfehlen. Wolfgang Kopp könnte sich vorstellen, dass der Schritt als Druckmittel wahrgenommen wird und der ein oder andere lieber freiwillig eintritt, als zwangsverpflichtet zu werden. Die nächste Gemeindevertretersitzung ist für den 21. März terminiert.

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Wer muss in die Pflichtwehr?

Alle Bürger zwischen dem vollendeten 18. und 50. Lebensjahr können von einer Gemeinde zwangsverpflichtet werden. In der Sitzungsvorlage steht, dass Einwohner höchstens zwölf Jahre mitmachen müssen. Sollte die Gemeindevertretung die Einführung einer Pflichtfeuerwehr vorantreiben, müsste eine entsprechende Satzung beschlossen werden. Anschließend könnten Frauen und Männer zu Vorgesprächen eingeladen werden. Bei einer Verpflichtung würde eine Ausbildung folgen. In Paragraf 20 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist geregelt, wann Bürger das Ehrenamt ablehnen können.

Sebastian Rosenkötter

LN

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