Fährhafen Puttgarden: Fahrverbot, Fälschung und Haftbefehl – Polizei räumt auf
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Am Fährhafen in Puttgarden (Fehmarn) kontrolliert die Bundespolizei die Reisenden.
© Quelle: Andreas Oelker
Fehmarn. Den Grenzübergang nach Dänemark immer gut im Blick: Bei der Überwachung der Ein- und Ausreise im Fährhafen Puttgarden verbuchte die Bundespolizei am vergangenen Wochenende gleich drei Treffer:
Belgischer Ausweis gefälscht
Am Sonnabend, 21. Januar, gegen 13 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten einen Reisebus. Der belgische Ausweis eines Mannes erwies sich nach Überprüfung als Fälschung. Da er sich nicht anderweitig ausweisen konnte, nahmen ihn die Beamten mit auf die Dienststelle. Hier konnten die Polizisten ermitteln, dass es sich um einen 29-jährigen Algerier handelt. „Nach Anzeigenaufnahme wegen unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung wurde er zuständigkeitshalber an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Neumünster verwiesen“, berichtet Bundespolizeisprecher Sven Klöckner.
Fahrverbot sei März 2022
Einen Fahndungstreffer erzielten die Beamten am Sonntagvormittag, 22. Januar, bei der Kontrolle eines Lkw-Fahrers mit deutscher Zulassung sowie ungarischem Ausweis und Führerschein. Der Mann hätte bereits seit März 2022 nicht mehr hinter dem Steuer eines Lkw sitzen dürfen. Bisher hatte der 37-Jährige seinen Führerschein nicht abgegeben. Die Polizeistation Burg übernahm den Fall.
Offner Haftbefehl gegen 42-jährigen Lkw-Fahrer
Am Nachmittag überprüften die Beamten einen Lkw mit rumänischer Zulassung. Es stellte sich heraus, dass nach dem 42-jährigen Fahrer gefahndet wird. „Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Betruges vor“, erklärt Klöckner. Das Amtsgericht Neu-Ulm hatte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.080 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen verurteilt. Der Fahrer wurde verhaftet, wollte aber bezahlen, sodass es mit Polizeibegleitung zum nächsten Bankautomaten ging. „Nach Zahlung der Geldsumme durfte er die Fahrt fortsetzen“, informiert Klöckner.
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Von bue