Für den sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen über einen Online-Chat sollte ein 45-jähriger Segeberger eigentlich in Haft. Das Landgericht Kiel milderte das Urteil jetzt zu einer Bewährungsstrafe ab – obwohl der Täter bereits einmal rückfällig wurde.
Kiel/Segeberg. Die Zahl der Sexualstraftaten gegen Kinder steigt im Norden deutlich: Beim Kindesmissbrauch nahmen die Fälle in Schleswig-Holstein laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2020 um 15,8 Prozent zu. Bei der Kinderpornografie beläuft sich der Zuwachs sogar auf 30,3 Prozent (bundesweit 54 Prozent). Beide Delikte waren am Mittwoch Gegenstand eines Prozesses gegen einen Wiederholungstäter aus dem Kreis Segeberg.
Der 45-jährige Internet-Nutzer war bereits im Februar 2020 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen und wegen Verbreitung kinderpornografischer Bilddateien verurteilt worden. Weil die Übergriffe „online“ ohne persönlichen Kontakt zu den Opfern erfolgten und Jahre zurücklagen, beließ es das Amtsgericht bei einer knapp zweijährigen Bewährungsstrafe.