Lkw-Kontrolle an der A 20: Tiefkühlware war nur „handwarm“
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Bei der Lkw-Kontrolle auf dem A-20-Parkplatz bei Weede stellte die Polizei zahlreiche Verstöße fest.
© Quelle: Polizei Bad Segeberg
Weede. Bei einer Lkw-Kontrolle auf dem Parkplatz Kronberg an der Autobahn 20 (höhe Weede) hat die Polizei einige Verkehrssünder erwischt. Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg nahmen am Mittwoch mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen aus Elmshorn und Ratzeburg den Schwerlast- und Gefahrgutverkehr in Richtung Lübeck unter die Lupe.
Zwischen 9 und 13 Uhr kontrollierten sie insgesamt 79 Lkw beziehungsweise Gespanne, mit im Einsatz waren auch ein Kfz-Sachverständiger und je zwei Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörde und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Insgesamt hätten die Kontrolleure 21 Verstöße gegen das sogenannte Fahrpersonalrecht festgestellt, bei denen die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten worden seien, sagte Lars Brockmann, Sprecher der Polizeidirektion Bad Segeberg.
Brummi war dreimal zu schnell unterwegs
Bei der Auswertung des digitalen Tachographen (früher Fahrtenschreiber) stellten die Beamten bei einem 40-Tonner sogar drei Geschwindigkeitsverstöße vom Vortag fest. Der 45-jährige Fahrer muss jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 280 Euro rechnen, so Brockmann.
Neben sechs mangelhaften Ladungssicherungen stellten die Beamten außerdem bei zwei Brummis Überladungen fest. Bei einem Lkw mit Anhänger, der mit drei Pkw beladen war, ist laut Brockmann eine Überladung von 20 Prozent festgestellt worden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro zu Buche schlägt. Zudem wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt.
Tiefkühlware auf dem Lkw waren „handwarm“
Des Weiteren entdeckten die Kontrolleure einen Lkw, der kühl-und tiefkühlpflichtige Lebensmittel geladen hatte. „Teilweise war die TK-Ware ,handwarm’“, so Brockmann. Deshalb zogen die Beamten einen Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht des Kreises Segeberg hinzu. Dieser stellte mit einem geeichten Thermometer fest, dass die Ware lediglich eine Temperatur von minus 6 bis minus 10 Grad Celsius aufwies, obwohl tiefgefrorene Lebensmittel durchgehend bei minus 18 Grad gekühlt werden müssen. Brockmann: „Der Fahrer wurde aufgefordert, die Ware wieder zum Absender zurückzufahren. Die Ware wird dort noch mal durch die zuständige Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Danach wird entschieden, ob sie vernichtet werden muss.“ Dem Fahrer droht ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz.
LN