Mit ihrer Forderung nach fast sechseinhalb Jahren Haft schockte die Staatsanwältin den Serienräuber von Wahlstedt, der vergangenes Jahr bei einem von drei Überfällen Bargeld erbeuten konnte. Doch das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem geforderten Strafmaß.
Kiel/Wahlstedt. Die Anträge von Anklage und Verteidigung klafften nach sechstägiger Beweisaufnahme weit auseinander: Sechs Jahre und vier Monate Haft forderte die Staatsanwältin am Montag im Kieler Landgericht für den Serientäter von Wahlstedt. „Maximal drei Jahre“ beantragte der Verteidiger. Das Urteil der 5. Strafkammer: drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe.
Das Gericht erkannte nur im ersten der drei angeklagten Fälle auf schwere räuberische Erpressung mit Verstoß gegen das Waffengesetz. Bei den weiteren, missglückten Überfällen ging die Kammer jeweils von einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch aus. Laut Urteil blieb es jeweils „nur“ bei einer Bedrohung in Tateinheit mit Waffendelikten.