In den beiden Landkreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg gilt ab Samstag, 24. April, eine nächtliche Ausgangssperre. Aber fahren nachts etwa Züge, um Berufstätige an ihren Arbeitsort zu bringen? Und welche Ausnahmen gelten, etwa für den Einkauf oder Sport?
Lübeck. Weil die beiden Landkreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn in dieser Woche über einer Inzidenz von 100 lagen, gelten dort nun ab Sonnabend, 24. April, unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Doch was bedeutet das genau?
Nach 22 Uhr darf nach man sich nur noch allein an der frischen Luft bewegen, also etwa joggen gehen. Sport auf Sportanlagen ist dagegen verboten. Von Mitternacht bis 5 Uhr morgens darf die eigene Wohnung oder das Grundstück in vielen Fällen gar nicht mehr verlassen werden – Ausnahmen etwa für den Job gibt es aber. Wer dann unterwegs ist, muss damit rechnen, dass Polizei oder Ordnungsamt bei einer Kontrolle nach einem Grund fragen. Ob der glaubhaft ist, entscheiden die Kontrolleure im Einzelfall. "Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können", sagt der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter. Am besten ist, nachweisen zu können, dass man gerade wirklich auf dem Weg zur Arbeit ist.