Lübecker Hauptbahnhof

Im Zug nach Lübeck: Mann entblößt sich und brüllt Nazi-Parolen

Der Mann belästigte Fahrgäste im Regionalzug von Bad Oldesloe nach Lübeck.

Der Mann belästigte Fahrgäste im Regionalzug von Bad Oldesloe nach Lübeck.

Lübeck/Bad Oldesloe. Für einen bemerkenswerten Auftritt hat am Mittwochnachmittag ein 46 Jahre alter Mann im Zug von Bad Oldesloe nach Lübeck gesorgt: Der Mann hatte Mitreisenden sein entblößtes Geschlechtsteil präsentiert und dabei Nazi-Parolen gebrüllt, teilte die Bundespolizeidirektion in Kiel am Donnerstag mit.

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Eine Zugbegleiterin hatte sich kurz nach 14 Uhr aus dem Zug bei der Bundespolizei gemeldet und über den Vorfall berichtet, sagte Michael Hiebert, Sprecher der Bundespolizei. Als der Zug wenig später am Gleis 7 des Lübecker Hauptbahnhofs einrollte, warteten deshalb bereits Polizisten, um den mutmaßlichen Exhibitionisten in Empfang zu nehmen. Zwei Zeugen des Vorfalls, ein 46-jähriger Mann und eine 56 Jahre alte Frau, berichteten den Beamten, was zuvor im Zug geschehen war. „Nach ihren Zeugenaussagen hatte der Beschuldigte nach Abfahrt aus Bad Oldesloe mehrfach sein Glied entblößt und war durch den Zug gelaufen. Hierbei soll er wiederholt und laut hörbar Nazi-Parolen krakeelt haben“, sagte Polizeisprecher Hiebert.

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Beide Zeugen stellten vor Ort Strafanzeige gegen den wegen exhibitionistischer Handlung bereits polizeibekannten deutschen Staatsbürger, der von den Beamten festgenommen wurde. Noch auf dem Weg zur Wache habe er wiederholt ausländerfeindliche Parolen gerufen, so Hiebert.

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Erstmal sollte sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen: Nach Rücksprache mit der DB Sicherheit wurde gegen den Mann ein zweijähriges Hausverbot für den Bahnhof Lübeck ausgesprochen, das er auch schriftlich erhielt. Nachdem

Die Beamten schrieben Strafanzeigen gegen den 46-jährigen Deutschen und entließen ihn aus den polizeilichen Maßnahmen. Er wird sich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) sowie wegen exhibitionistischer Handlungen (Paragraf 183) verantworten müssen.

LN

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