Unfall auf A 1 bei Hamberge
Wrackteile, Kleidung und Schminksachen des Opfers verteilten sich auf einer Länge von 300 Metern auf der A 1. Im Prozess um den tödlichen Raserunfall, bei dem Gülhan A. (30) ihr Leben verlor, kamen jetzt die Gutachter zu Wort. Unter anderem steht die Frage nach einer verminderten Schuldfähigkeit im Raum.
Lübeck/Hamberge.Zweiter Prozesstag um den Unfalltod von Gülhan A. Vor dem Schöffengericht in Lübeck hatten am Donnerstag die Gutachter das Wort. Angeklagt ist Sven H.*(Name geändert), dem fahrlässige Tötung im Straßenverkehr zur Last gelegt wird. Der heute 35-Jährige soll in der Nacht auf den 25. April 2018 mit seinem BMW nach dem Genuss einer Dreiviertel-Flasche Gin mit überhöhter Geschwindigkeit auf der A 1 Richtung Hamburg unterwegs sein, lautet die Anklage. Höhe Hamberge habe er den Smart übersehen, den Gülhan A. fuhr. Der BMW krachte in das Heck des Smart, die junge Hamburgerin starb infolge innerer Blutungen.
Der Angeklagte: Der 35-jährige Sven H. muss sich vor dem Lübecker Schöffengericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
© Quelle: Lutz Roeßler