Tödliche Schüsse: Politik will Aufklärung
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Kriminalbeamte sicherten die Spuren an der Einsatzstelle in der Schützenstraße in Bad Oldesloe.
© Quelle: Jens Burmester
Bad Oldesloe. Zwei Tage nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-jährigen Obdachlosen in Bad Oldesloe steht ein neuer Verdacht gegen die vier beteiligten Beamten im Raum: Haben sie dem Sterbenden Robin L. nicht ausreichend Erste Hilfe geleistet? Ein Video-Mitschnitt eines Zeugen legt den Verdacht nahe. Aus der Politik werden Rufe nach lückenloser Aufklärung laut.
Linken-Landeschef fordert lückenlose Aufklärung
Auf dem Handy-Video, das aus einem gegenüberliegenden Haus heraus aufgenommen wurde, ist zu sehen, wie zwei Beamte zunächst nur um den zu Boden gegangenen 21-Jährigen herumgehen. Die anderen beiden Beamten stehen etwas abseits. Erst später kümmern sich die Sanitäter eines herbeigeeilten Rettungswagens um Robin L.
„Der Tod von Robin L. muss lückenlos aufgeklärt werden“, fordert angesichts dieser Szenen Lorenz Gösta Beutin, Bundestagsabgeordneter und Landessprecher der Partei „Die Linke“ in Schleswig-Holstein. Es müsse geklärt werden, ob die Polizeibeamten wirklich keine Alternative zur Anwendung tödlicher Gewalt gehabt hätten. „Und es muss festgestellt werden, ob Robin L. nach den Schüssen die Hilfe bekam, die er brauchte“, sagt der Linkspartei-Politiker.
Junger Obdachloser in Bad Oldesloe erschossen / Video: jeb
Junger Obdachloser in Bad Oldesloe erschossen / Video: jeb
Zwei Kugeln trafen Lunge und Luftröhre des 21-Jährigen
Robin L. war am Sonntagvormittag gegen 11.30 Uhr von einem der Beamten aus etwa vier Meter Entfernung mit zwei Schüssen in den Oberkörper niedergestreckt worden. Zeugen hatten zuvor die Polizei gerufen, weil der 21-Jährige in der Nähe der Schwimmhalle mit einem Messer herumgelaufen sei. Wenige hundert Meter weiter, in der Schützenstraße, stellten die Beamten ihn schließlich. Er sei trotz Pfefferspray mit „Stichbewegungen“ weiter auf die Polizisten zugegangen, so hatte es der Lübecker Staatsanwalt Christian Braunwarth geschildert.
Viele Oldesloer können das nicht nachvollziehen, legten am Tatort Blumen nieder, übten Kritik daran, dass die Beamten den schmächtigen 21-Jährigen nicht anders hatten stoppen können – zumal sie laut Staatsanwaltschaft von Beginn an wussten, dass Robin L. psychisch krank war.
Tödlicher Polizeieinsatz in Bad Oldesloe: Die LN berichteten zum Thema
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Was nach den Schüssen genau geschah, ist nun jedenfalls ebenso Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck. Er habe die Aussagen der Beamten ausgewertet, erklärte Braunwarth am Dienstag gegenüber den LN. Demnach wollten sie Robin L. nach eigenen Angaben sehr wohl Erste Hilfe leisten, hätten aber schon nach kurzer Zeit keinen Puls mehr feststellen können. Auch sei der Blutverlust des 21-Jährigen massiv gewesen. Luftröhre und Lungenarterie seien von den Kugeln getroffen worden. Der wenig später eingetroffene Notarzt habe dann nur noch den Tod des jungen Mannes feststellen können.
Ermittler wollen jetzt das Zeugen-Video auswerten
Aber war der Tod wirklich schon eingetreten, als die Polizisten Robin L. aufgaben? Das müsse jetzt die medizinische Interpretation der Obduktionsergebnisse der Lübecker Rechtsmedizin zeigen, sagt Braunwarth. Das werde einige Zeit dauern. Die Ermittlungen gingen aber in dieser Richtung weiter. Dazu soll auch das Handy-Video des Zeugen ausgewertet werden.
Am Dienstag meldete sich auch Kiels CDU-Innenminister Hans-Joachim Grote zu Wort, sprach von einem „tragischen Vorfall“. Er habe aber volles Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft alle wichtigen Fragen untersuchen und aufklären werde.
Grüne fordern eine „Dienststelle für interne Ermittlungen“
Der Grünen-Innenpolitiker Burkhard Peter hingegen mahnt die schnelle Einrichtung einer polizeilichen „Dienststelle für interne Ermittlungen“ beim Innenministerium an. Sie müsse in die Aufklärung solcher Fälle einbezogen werden, um eine größere räumliche und persönliche Distanz der Ermittler zu den betroffenen Beamten herzustellen. Tatsächlich arbeiten Staatsanwaltschaft und Polizei eng zusammen. Polizisten gelten juristisch als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“.
Unterlassene Hilfeleistung
Paragraf 323 cdes Strafgesetzbuches definiert den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung. Im Text heißt es: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG fordert derweil, die Beamten mit sogenannten Elektroschock-Pistolen auszurüsten. Diese Elektro-Schocker, auch „Taser“ genannt, setzten Getroffene aus einer Distanz von mehreren Metern für mehrere Sekunden außer Gefecht. In Oldesloe hätten die tödlichen Schüsse aus der Dienstpistole durch den Einsatz eines Tasers sicherlich vermieden werden können, sagt DPolG-Landesvizechef Thomas Nommensen.
In Nordrhein-Westfalen solle Ende des Monats ein Pilotprojekt starten. Grote verweist darauf, dass der mögliche Einsatz solcher „Taser“ derzeit geprüft werde. SPD und Grüne wollen erst einmal die Ergebnisse der Pilotversuche anderer Länder abwarten. Linken-Chef Lorenz Gösta Beutin findet alleine schon diese Diskussion direkt nach dem Vorfall in Bad Oldesloe ungehörig. „Es ist zynisch, einen solchen Vorfall für eine Diskussion zur Aufrüstung der Polizei zu missbrauchen“, sagt Beutin.
Wolfram Hammer