Wegen Totschlags an einem 22-Jährigen muss ein 21-jähriger Mann aus Grönwohld mehrere Jahre hinter Gitter. Mordmotive sah das Gericht nicht. Für die Angehörigen war das nur schwer nachvollziehbar.
Lübeck/Grönwohld.Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einem Spielplatz in Grönwohld im Kreis Stormarn hat das Landgericht Lübeck einen 21-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Angeklagte sein 22 Jahre altes Opfer im Oktober 2020 mit 27 Messerstichen in Nacken und Rücken getötet habe, sagte Richterin Helga von Lukowicz am Donnerstag. Mordmotive sah die VII. Große Strafkammer indes nicht, was die Familie des Opfers nicht nachvollziehen konnte. "Den genauen Tathergang von Oktober 2020 konnten wir nicht rekonstruieren, aber Zeugenaussagen und Handydaten haben doch ein recht genaues Bild vom Tatabend gezeichnet", sagte Helga von Lukowicz in der Urteilsbegründung.
Hintergrund der Tat sei ein Streit um Drogengeschäfte gewesen, so die Richter. Der Angeklagte hatte offenbar Schulden in Höhe von mehreren Hundert Euro, die er wohl nicht zurückzahlen konnte. Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgte das Gericht im wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre gefordert hatte. Der Verteidiger des deutschen Angeklagten hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage – zwei Rechtsanwälte vertraten Familienangehörige des Opfers – hatte dagegen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der junge Mann nahm das Urteil weitgehend regungslos zur Kenntnis. Er selbst hatte im Prozess geschwiegen, lediglich am ersten Verhandlungstag eine Erklärung durch seinen Anwalt verlesen lassen. Darin hatte er bestritten, seinen guten Bekannten getötet zu haben.