Gesicht von Ehefrau zerschnitten: Sieben Jahre und drei Monate Haft
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/SXSOCH2WUNACVL5WVN7LSK5XPA.jpeg)
Weil er seiner Ehefrau das Gesicht zerschnitten verursacht hat, ist ein Mann vom Landgericht Frankfurt zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden (Archivbild).
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Frankfurt/Main. Weil er seiner Ehefrau das Gesicht zerschnitten verursacht hat, ist ein Mann vom Landgericht Frankfurt zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 44-Jährige soll aus Ärger über die Trennung die Frau verletzt haben. Er muss sich wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Mordes angeklagt gewesen. Die Schwurgerichtskammer kam letztlich zu dem Schluss, dass der Angeklagte während der Tat vom weiteren Tötungsversuch zurückgetreten sei.
Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert
In dem Verfahren ging es um eine Tat im August vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Frankfurt-Sossenheim. Der Mann soll dem Opfer einen tiefen Schnitt vom Kiefer bis hinter das rechte Auge zugefügt haben. Schon gut ein Jahr zuvor war die Frau von dem Angeklagten mit einer Kopfnuss sowie einer Nachttischlampe erheblich verletzt worden. Beide Taten erklärte der 44-Jährige mit seinem Alkoholkonsum.
Bei seiner Festnahme nach der zweiten Tat wurden 2,6 Promille Blutalkohol gemessen. Strafverschärfend wertete das Gericht die bleibenden Folgen für die Frau. Neben der Wunde habe sie seither auch große Probleme beim Essen und Trinken. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordversuchs neun Jahre und drei Monate, die Verteidigung wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre und drei Jahre gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RND/dpa