Prozessbeginn im Frühjahr 2023

Anklage zugelassen: Impfgegner Bhakdi muss wegen Volksverhetzung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung angeklagt, nachdem die Kieler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte.

Impfgegner Sucharit Bhakdi ist wegen Volksverhetzung angeklagt.

Das Amtsgericht Plön hat die Anklage der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft gegen den umstrittenen Mikrobiologen und Autor Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung zur Hauptverhandlung unverändert zugelassen. Dies teilte das Landgericht Kiel am Donnerstag mit. Die Hauptverhandlung solle am 24. März nächsten Jahres beginnen. Bhakdis Buch „Corona Fehlalarm?“ war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020.

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Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm laut Anklage vom Mai dieses Jahres vor, in einem Interview im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.

Verharmlosung des Holocaust

Außerdem habe Bhakdi, der Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz war, in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021 in Kiel die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem „Endziel“ gebracht, so die Anklage. Er habe von einem zweiten Holocaust gesprochen. Dadurch sei das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden.

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Mehrere Thesen Bhakdis zur Corona-Pandemie wurden von Experten als irreführend oder falsch eingeordnet.

RND/dpa

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